In den unten genannten Rechtsgebieten sind wir hochspezialisiert, was auch durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen gesichert wird.
Für viele Rechtssuchende ist es schwierig, unter den niedergelassenen Anwälten die richtige Wahl zu treffen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels unterliegt gesetzlichen Qualitätsstandards:
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist vor Antragstellung eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt erforderlich. Eine weitere Bedingung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind besondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse (nachgewiesen durch Prüfungen) auf dem jeweiligen Gebiet der Fachanwaltschaft. Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich 15 Stunden fortzubilden und muss dies seiner Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird die Fachanwaltschaft entzogen.
Wir verfügen über Fachanwaltstitel:
Frau Rechtsanwältin Angelika Brodmann ist Fachanwältin für Familienrecht.
Herr Rechtsanwalt Klaus Kunstmann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt.
Frau Rechtsanwältin Katharina Kunstmann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und hat auch die Prüfung zum Fachanwalt für Erbrecht bestanden.