ADAC-Vertragsanwalt

Herr Rechtsanwalt Klaus Kunstmann ist seit 2001 ADAC Vertragsanwalt. Er gehört damit zu den bundesweit ca. 850 Vertragsanwälten des ADAC.

Die Vertragsanwälte sind besondere Spezialisten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Sie verfügen im Regelfall und ausnahmslos über die Fachanwaltszulassung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.

Sie werden in besonderem Maße von der juristischen Zentrale des ADAC unterstützt und von dort regelmäßig über aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen im Verkehrsrecht informiert.

Eine erste Beratung ist für Sie als ADAC Mitglied bei uns kostenfrei. Daher melden Sie sich gern telefonisch, per Email oder auch persönlich und wir beraten Sie gern.

Ihr Ansprechpartner

Klaus Kunstmann

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