Aufgrund unserer Spezialisierung im Verkehrsrecht vertreten wir Sie auch in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren.
Wir haben besondere Erfahrung und Kenntnisse insbesondere bei folgenden Delikten:
- Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr
- Fahrlässige Körperverletzung
- Unfallflucht
- Fahrten unter Alkohol oder anderer berauschender Mittel
- Gefährdung des Straßenverkehrs
Sie haben einen Anhörungsbogen als Beschuldigter eines der oben genannten Delikte erhalten? Dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit uns! Als Ihre Verteidiger können wir für Sie Ihre Ermittlungsakte einsehen und die beste Verteidigungsstrategie mit Ihnen entwickeln.
Unser Team berät Sie kompetent und verteidigt Ihre Rechte, auch vor Gericht.